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Weitere Artikel - Sparpaket 2012:

Das Stabilitätsgesetz 2012 im Überblick

Das Stabilitätsgesetz 2012 im Überblick

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012. Die ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten. Derzeit gibt es nur einen Gesetzesentwurf. Die tatsächliche Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten.

Solidarabgabe ab 2013

Befristet – bis zum Jahr 2016 – soll eine Solidarabgabe für Arbeitnehmer eingeführt werden. Unternehmer trifft diese Abgabe durch die Reduzierung des Gewinnfreibetrages. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite 3 dieser Ausgabe.

Gruppenbesteuerung

Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften.

Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er nur mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden darf (ab Veranlagung 2012).

Veräußerung von Grundstücken

Die Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sollen – unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder private Grundstücke handelt und auch unabhängig von der Behaltedauer – ertragsteuerlich erfasst werden.

Beim Verkauf von Grundstücken im Betriebsvermögen spielt die Art der Gewinnermittlung keine Rolle mehr. (Näheres zur Besteuerung von Grundstücksverkäufen erfahren Sie auf Seite 4).

Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben

Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse, die ab 1.4.2012 abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit Banken, Versicherungen, Gemeinden im Hoheitsbereich und Ärzten.

Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre

Ein Gebäude, für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach 20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab 1.4.2012 genutzt werden).

Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen

Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen (1,5 % ab April 2012). Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2012 gesenkt. Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung (in Summe für 2012: 4,25 %).

Sozialversicherung, Beiträge

Die Beitragssätze zur Pensionsversicherung werden auf 18,5 % für GSVG-Versicherte und auf 17 % für BSVG-Versicherte angehoben und gleichzeitig wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht wie bisher sinken.

Die Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird 2013 zusätzlich um € 90,00 erhöht.

Auch die Höchstbeitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung wird ab 2013 zusätzlich um € 90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum Erreichen des für die Alterpension maßgeblichen Mindestalters verlängert.

Der besondere Dienstgeberbeitrag für Nachtschwerarbeiter wird von 2 % auf ca. 4 % angehoben.

Weitere Steuermaßnahmen

  • Forschungsprämien sollen künftig strenger kontrolliert werden. Dafür soll bei der Auftragsforschung die bisherige Deckelung von € 100.000,00 auf € 1 Mio. angehoben werden.
  • Kapitalerträge von österreichischen Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der Schweiz sollen besteuert werden.
  • Eine Finanztransaktionssteuer soll eingeführt werden.
  • Begünstigungen bei der Mineralölsteuer für Fahrzeuge, die im Ortslinienverkehr eingesetzt werden, Schienenfahrzeuge und für den „Agrardiesel“ entfallen.

Stand: 07. März 2012

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