Steuernews für Ärzte
Ausgabe:
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel - Herbst 2014:
-
Verkauf einer Patientenkartei ist umsatzsteuerpflichtig?
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei. Artikel lesen
-
Wie viel Umsatzsteuer ist für Medikamente zu verrechnen?
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei. Artikel lesen
-
Handwerkerbonus beantragen
Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten Artikel lesen
-
Datenänderungen rechtzeitig melden
Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden. Artikel lesen
-
Alte Pendlerrechner-Ausdrucke sind nur bis 31.12.2014 gültig!
Verbesserter Pendlerrechner ist online Artikel lesen
-
Kulturlinks
Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine. Artikel lesen
Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?

Immobilienertragsteuer bei Privatvermögen
Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an. In der Praxis ist es nicht immer eindeutig, ob die ImmoESt fällig ist bzw. in welcher Höhe. In einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) werden nun Fragen dazu beantwortet. Über einige ausgewählte Sachverhalte zur Hauptwohnsitzbefreiung informiert dieser Artikel.
Gesetzliche Bestimmung Hauptwohnsitzbefreiung
Aufgrund der Hauptwohnsitzbefreiung sind Veräußerungen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (bis zu 1.000 m2) befreit, und zwar wenn sie dem Veräußerer:
- ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben oder
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben.
Als Eigenheim gelten Häuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Ist die Hauptwohnsitzbefreiung auch beim Erben anwendbar?
Beispiel 1: Ein Vater wohnte viele Jahre in seinem Eigenheim. Sein Sohn will im Zuge der Verlassenschaft das Grundstück veräußern. Das Grundstück wird ab dem Todestag dem Erben zugerechnet. Die Hauptwohnsitzbefreiung greift nur, wenn der Erbe selbst die oben angegebenen Voraussetzungen erfüllt.
Beispiel 2: Das Haus wird von zwei Söhnen geerbt, wobei A dort für drei Jahre seinen Hauptwohnsitz begründet und seinen Bruder ausbezahlt. Da die erste Befreiungsbestimmung (Verkauf nach zwei Jahren) einen entgeltlichen Erwerb voraussetzt, ist nur der vom Bruder entgeltlich erworbene Teil steuerfrei. Bei einer Veräußerung nach fünf Jahren greift die zweite Befreiungsbestimmung. Dann ist die Befreiung auch für die vererbte Grundstückshälfte anwendbar.
Betriebliche/private Nutzung, 1.000 m2-Grenze
Ein Hauseigentümer besitzt 2.000 m2 Grund. 30 % werden betrieblich genutzt, die restlichen 70 % (1.400 m2) als Hauptwohnsitz. Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt für 30 % der Einkünfte nicht in Frage, da dieser Teil betriebliche Einkünfte darstellt. Für die restlichen 70 % kommt die Befreiung in Betracht – allerdings nur für 1.000 m2. Für 400 m2 sind Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen anzusetzen.
Stand: 26. August 2014