Steuernews für Gastronomie
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Weitere Artikel - Frühling 2014:
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Die „GmbH Light“ gehört seit 1.3.2014 wieder der Vergangenheit an. Artikel lesen
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Werbungskosten einer Hotelmanagerin
Werbungskosten müssen beruflich veranlasst sein. Artikel lesen
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Überbrückungshilfe
Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht. Artikel lesen
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Einheitlicher Gewerbebetrieb oder zwei getrennte Betriebe?
Ob mehrere Unternehmen einen einheitlichen Betrieb begründen, ist nach objektiven Grundsätzen der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Artikel lesen
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Soll ich investieren oder nicht?
Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen. Artikel lesen
Was hat sich in den ersten Monaten des Jahres geändert?

Nachstehend im Überblick einige durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 seit 1.3.2014 gültige Neureglungen:
- Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gilt nun: Begünstigt sind nur abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter und Wohnbauanleihen, wenn sie dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre lang dienen.
- Arbeits- und Werkleistungen über € 500.000,00/Jahr an eine Person sind nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Die steuerlichen Begünstigungen für sogenannte „Golden Handshakes“ wurden eingeschränkt.
- Die Verlustvortrags- bzw. Verrechnungsgrenze von 75 % entfällt für natürliche Personen. Für körperschaftssteuerpflichtige Gesellschaften gilt diese Grenze weiterhin.
- Bestimmte Lebensversicherungen sind von der Kapitalertragsteuer befreit, wenn sie nach dem 50. Lebensjahr abgeschlossen werden.
- Ausweitung der begünstigten Spendenempfänger: Abzugsfähig sind nun auch Spenden an bestimmte Einrichtungen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.
- Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf € 400,00
- Erhöhung von Verbrauchssteuern
Erhöhung Sachbezug Pkw
Ebenfalls mit 1.3.2014 wurde die Höchstgrenze beim Sachbezug für den Pkw angehoben. Sie beträgt nun € 720,00 monatlich, davor lag sie bei € 600,00. Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist ab 1.3.2014 ein Höchstbetrag von € 360,00 (davor € 300,00) monatlich anzusetzen. Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt gleich.
Pendlerrechner ist online
Seit Mitte Februar müssen Arbeitnehmer mit dem neuen Pendlerrechner berechnen, ob ihnen das Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Den Rechner finden Sie auf der Homepage des BMF (Bundesministerium für Finanzen) unter: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Stand: 27. März 2014