Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Ecker, Steindl & Partner
Steuer- und Unternehmensberatung GmbH, Steuerberater Steyr, Sierning, Garsten, Wien

Ihr Vertrauen in unseren Händen

Steuernews für Gastronomie

Wie können Unternehmen übergeben werden?

Wie können Unternehmen übergeben werden?

Bei der Übergabe von Unternehmen, sei es durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft, sind eine Fülle von rechtlichen Aspekten (z. B. in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht) wie auch betriebswirtschaftliche Themen zu beachten. Insbesondere in Familienbetrieben kommt meist auch eine besondere Dynamik aufgrund der Beziehungen der handelnden Personen zueinander hinzu.

Zu einer Unternehmensnachfolge unter Lebenden kommt es bei Verkauf, Schenkung oder Verpachtung. Stirbt der Unternehmer, erfolgt die Übergabe mittels Erbschaft oder Vermächtnis.

Ein Unternehmen kann man grundsätzlich auf zwei Arten erwerben:

  • Erwirbt man die zum Unternehmen gehörenden Sachen, Rechte und Pflichten, so wird dies als Asset Deal bezeichnet.
  • Erwirbt man den Unternehmensträger, so spricht man von einem Share Deal.

Beim Asset Deal ergibt sich der Vertragsgegenstand aus den das Unternehmen bestimmenden Wirtschaftsgütern wie z. B. Anlage- und Umlaufvermögen, Marken, Patente, Vertragsbeziehungen, Verbindlichkeiten und vieles andere mehr. Es kommt zu einer Einzelrechtsnachfolge. Dabei sind sämtliche Rechte und Pflichten auch einzeln zu übertragen. Vertragsbeziehungen gehen in der Regel nur dann über, wenn Käufer, Verkäufer und Vertragspartner zustimmen (dazu sind Ausnahmen zu beachten).

Beim Share Deal beteiligt man sich am Unternehmensträger, wie z. B. einer Kapitalgesellschaft. Da die Rechtsperson des Unternehmensträgers beim Share Deal gleich bleibt, ändern sich grundsätzlich auch die Rechtsbeziehungen nicht. Hier sind z. B. aber insbesondere auf die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und auf jene des Mietrechtsgesetzes zu achten.

Auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht gilt bei den beiden Varianten, unterschiedliche Bestimmungen zu beachten und auch Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Da es bei Unternehmensübergaben, sei es z. B. innerhalb der Familie durch eine vermeintlich einfache Schenkung oder mit einem komplexen Kaufvertrag an einen Fremden, immer zu umfangreichen rechtlichen Fragestellungen kommt, ist es wichtig, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen.

Stand: 28. September 2022

Bild: H_Ko - stock.adobe.com

Werbeagentur Linz
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Garsten work St. Berthold-Allee 56 4451 Garsten Österreich work +43 (0) 7252 / 52 0 35 fax +43 (0) 7252 / 52 0 35 - 5 www.ecker-steuerberatung.at 48.028073 14.408953
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Sierning work Bad Haller Strasse 21 4522 Sierning Österreich work +43 (0) 7252 / 52 0 35 fax +43 (0) 7259 / 26 94 - 18 www.ecker-steuerberatung.at 48.037754 14.300407
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Wien work Mariahilferstraße 115/16 1060 Wien Österreich work +43 (0) 676 / 49 45 970 www.ecker-steuerberatung.at 48.196258 16.343231
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369