Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Ecker, Steindl & Partner
Steuer- und Unternehmensberatung GmbH, Steuerberater Steyr, Sierning, Garsten, Wien

Ihr Vertrauen in unseren Händen

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Weitere Artikel - Juli 2016:

Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?

Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?

Der Ministerrat hat einige geplante Änderungen sowohl für gemeinnützige Vereine als auch für Unternehmer bekannt gegeben. Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.

Technische Sicherheitseinrichtungen

Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen. Diese Verpflichtung tritt nun erst mit 1.4. 2017 in Kraft und nicht wie bisher geplant mit 1.1.2017.

Änderungen für Feste

Feste bis zu 72 Stunden

Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Feuerwehren) sollen im Ausmaß von bis zu 72 Stunden (bisher 48 Stunden) im Jahr steuerlich begünstigt werden und es besteht auch keine Registrierkassenpflicht.

Zuwendungen an Mitglieder

Erhalten Vereinsmitglieder Zuwendungen im Ausmaß von höchstens € 100,00 pro Mitglied (z. B. im Rahmen eines Festes), bleibt die Steuerbegünstigung des Vereins bestehen.

Politische Parteien

Bei Festen von politischen Parteien gelten dieselben Regelungen wie bei Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Vereinen. Allerdings gilt die Begünstigung nur für ortsübliche Feste, d. h. der Jahresumsatz darf die Grenze von € 15.000,00 nicht überschreiten und die Überschüsse müssen für gemeinnützige bzw. parteipolitische Zwecke verwendet werden.

Mitarbeit von vereinsfremden Personen

Auch wenn vereinsfremde Personen unentgeltlich an einem kleinen Vereinsfest mitarbeiten, sollen die steuerlichen Begünstigungen gelten.

Weitere Begünstigungen

Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten

Sofern Umsätze in Höhe von maximal € 30.000,00 außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden, sollen diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sein und eine einfache Losungsermittlung möglich sein (Kalte Hände Regel).

Kantinenbetrieb

Betreibt ein gemeinnütziger Verein eine Kantine (z. B. ein Fußballverein) wird er keine Registrierkasse anschaffen müssen, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr offen hat und der Umsatz maximal € 30.000,00 beträgt.

Kreditinstitute

Entfallen soll die Registrierkassenpflicht für Kreditinstitute, da sie einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen.

Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten

Keine Registrierkasse anschaffen müssen Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten, wenn ihr Umsatz nicht über € 30.000,00 liegt.

Stand: 29. Juni 2016

Bild: Bacho Foto - Fotolia.com

Werbeagentur Linz
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Garsten work St. Berthold-Allee 56 4451 Garsten Österreich work +43 (0) 7252 / 52 0 35 fax +43 (0) 7252 / 52 0 35 - 5 www.ecker-steuerberatung.at 48.028073 14.408953
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Sierning work Bad Haller Strasse 21 4522 Sierning Österreich work +43 (0) 7252 / 52 0 35 fax +43 (0) 7259 / 26 94 - 18 www.ecker-steuerberatung.at 48.037754 14.300407
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Wien work Mariahilferstraße 115/16 1060 Wien Österreich work +43 (0) 676 / 49 45 970 www.ecker-steuerberatung.at 48.196258 16.343231
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369