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Was ändert sich ab Juli?

Was ändert sich ab Juli?

Mehr Familienbeihilfe ab Juli

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch sie steigt um 4 %.

Alter des Kindes Bisherige Familienbeihilfe

Beihilfe ab 1.7.2014

bis 2 Jahre € 105,40 € 109,70
3 – 9 Jahre € 112,70 € 117,30
10 – 18 Jahre € 130,90 € 136,20
ab 19 Jahre € 152,70 € 158,90

Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit € 138,30 auf € 150,00 erhöht.

Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden jeweils um 1,9 % angehoben.

Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr (für 6 - 15-jährige Kinder).

Senkung des UV-Beitrags

Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen. Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 % herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.

Handwerkerbonus

Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind weiters:

  • eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, in der die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen wird,
  • der Rechnungsbetrag muss mindestens € 200,00 betragen,
  • die Zahlung muss nachweisbar mittels Banküberweisung auf das Konto des Rechnungsausstellers eingezahlt werden.

Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus beträgt daher € 600,00 p.a.

Stand: 26. Mai 2014

Bild: Peter Eggermann - Fotolia.com

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