Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Ecker, Steindl & Partner
Steuer- und Unternehmensberatung GmbH, Steuerberater Steyr, Sierning, Garsten, Wien

Ihr Vertrauen in unseren Händen

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Weitere Artikel - März 2013:

Unterstützung bei Unternehmensgründungen

Unterstützung bei Unternehmensgründungen

Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) werden Gründer von bestimmten Gebühren befreit. Das soll den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Neben dem NeuFöG bietet auch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an.

Wann erhalte ich eine Befreiung durch das NeuFöG?

Grundsätzlich werden durch das NeuFöG

  • Neugründungen und
  • Betriebsübertragungen

begünstigt.

Welche Befreiungen sind möglich?

Vorgesehen sind unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Befreiungen für Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Gesellschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer, Kfz-Ummeldungen.

Neugründer haben auch die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre ab Einstellung des ersten Mitarbeiters eine Begünstigung der lohnabhängigen Abgaben in Anspruch zu nehmen.

Neue Förderung durch die AWS

Die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) bietet für Jungunternehmer seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an: Business Angel Fonds und Gründerfonds.

Business Angel Fonds:

Die sogenannten Business Angels beteiligen sich finanziell an Unternehmensgründungen und unterstützen die Gründer auch mit ihrer Erfahrung und ihren Kontakten. Mit dem Business Angel Fonds verdoppelt die AWS das von den Beteiligten (Business Angels) eingebrachte Kapital. Die AWS schließt mit Business Angels Co-Finanzierungsvereinbarungen bis zu € 2,5 Mio ab.

Gründerfonds:

Hierbei stellt die AWS jungen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Kapital zur Verfügung, wenn die erforderlichen Mittel für die Gründungs- oder Wachstumsphase nicht über andere Wege (z.B. Bankkredit) aufgebracht werden können. Die Beteiligung kann die Form einer stillen oder offenen Beteiligung haben und liegt zwischen € 100.000,00 und € 1 Mio.

Die weiteren Voraussetzungen für beide Fonds finden Sie hier: www.awsg.at

Wir beraten Sie gerne

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir informieren Sie gerne ausführlich über dieses Thema.

Stand: 25. Februar 2013

Bild: es0lex - Fotolia.com

Werbeagentur Linz
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Garsten work St. Berthold-Allee 56 4451 Garsten Österreich work +43 (0) 7252 / 52 0 35 fax +43 (0) 7252 / 52 0 35 - 5 www.ecker-steuerberatung.at 48.028073 14.408953
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Sierning work Bad Haller Strasse 21 4522 Sierning Österreich work +43 (0) 7252 / 52 0 35 fax +43 (0) 7259 / 26 94 - 18 www.ecker-steuerberatung.at 48.037754 14.300407
Ecker, Steindl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH - Wien work Mariahilferstraße 115/16 1060 Wien Österreich work +43 (0) 676 / 49 45 970 www.ecker-steuerberatung.at 48.196258 16.343231
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369