ÖGSW Steuernews
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Weitere Artikel - Ausgabe 2/2017:
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So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück
Wie Sie Ihr Geld bekommen können, lesen Sie hier. Artikel lesen
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Bis wann muss die Steuererklärung 2016 eingereicht werden?
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 ist heuer Dienstag, der 2.5.2017. Artikel lesen
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Kinderbetreuungsgeld neu ab 1.3.2017
Für Geburten nach dem 28.2.2017 kommt es zu einer Änderung des Kinderbetreuungsgeldes mit noch mehr Flexibilität für die frisch gebackenen Eltern. Artikel lesen
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E-Mobilitätspaket fördert ab 1.3.2017 Elektrofahrzeuge
Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnelladestationen wird mit bis zu € 10.000 gefördert. Artikel lesen
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Deregulierungsgesetz – vereinfachte GmbH-Gründung
Im Zuge des jüngst im Nationalrat beschlossenen Deregulierungsgesetzes 2017 wurden Neuregelungen eingeführt. Artikel lesen
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News aus dem Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien
Nachfolgend ein Überblick über einige wichtige Aussagen. Artikel lesen
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Splitter
Die letzte Erhöhung der Richtwerte für Mieten fand mit 1.4.2014 statt, daher berücksichtigt die nunmehrige Neufestsetzung die Inflation der letzten drei Jahre. Artikel lesen
Termine 1.4.2017 und 30.6.2017

1.4.2017
Seit 1.4.2017 muss Ihre elektronische Registrierkasse mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die einen Manipulationsschutz garantiert. Wenn Sie den Manipulationsschutz noch nicht installieren konnten, diesen aber nachweislich bereits vor Miete März bestellt haben, und die Registrierkasse ansonsten allen Anforderungen entspricht, bleiben Sie weiterhin straffrei.
Wer bislang noch keiner Registrierkassenpflicht unterlag, hat nach Eintritt der Verpflichtung für die Inbetriebnahme nach dem 1.4.2017 nur maximal eine Woche Zeit.
30.6.2017
Vorsteuervergütung bei Drittlandsbezug
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6. 2017 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2016 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Serbien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2017 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2016.
Stand: 13. April 2017