ÖGSW Steuernews
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- Sonderausgabe Steuerreform 2015/2016
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- Ausgabe 1/2013
Weitere Artikel - Ausgabe 2/2019:
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Arbeitnehmerveranlagung - holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt
Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden. Artikel lesen
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Bis wann ist die Einkommensteuererklärung 2018 einzureichen?
Das Formular E1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung. Artikel lesen
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Durchführungsverordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Passiveinkünften niedrig besteuerter Körperschaften
Mit der ab 1.1.2019 eingeführten Hinzurechnungsbesteuerung können derartige Gewinne sofort in Österreich besteuert werden. Artikel lesen
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Richtwertmietzins ab 1.4.2019
Die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz wurden ab dem 1.4.2019 neu festgesetzt. Artikel lesen
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Aktuelle Judikatur
Der VwGH hat jüngst entschieden, dass das Finanzamt bei einer Schmutzzulage die Steuerfreiheit auf ihre Angemessenheit beurteilen kann. Artikel lesen
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Splitter
Auch wenn es für den heurigen Karfreitag streng genommen schon zu spät ist, um sich frei zu nehmen, sollen die neuen Regelungen kurz dargestellt werden. Artikel lesen
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Termine bis 30.6.2019
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6.2019 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2018 stellen. Artikel lesen
Editorial

Von der großen Steuerreform 2020 gibt es nach wie vor keine weiteren Details. Der Ministerrat hat lediglich am 3.4.2019 ein „Digitalsteuerpaket“ beschlossen. Hier soll demnächst ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt werden.
Als Steuerpflichtiger kann man sich daher den alltäglichen Themen zuwenden, wie z.B. bekomme ich auch heuer Geld vom Finanzamt zurück? Ende Februar wurden ja die Lohnzettel und die Spenden-, Kirchenbeitrags- und bestimmte Versicherungsmeldungen für 2018 von den jeweiligen Organisationen an das Finanzamt übermittelt. Wir informieren Sie ausführlich, wie Sie zu Ihrer Lohnsteuergutschrift kommen können. Selbstverständlich erfahren Sie auch, bis wann Sie zu einer Abgabe der Steuererklärung für 2018 verpflichtet sind.
Über die steuerlichen Auswirkungen eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU haben wir bereits in der letzten KlientenInfo berichtet. Ob dieser kommt, und wenn ja, wann, steht nach wie vor in den Sternen. Unternehmer, die sich Vorsteuern aus Großbritannien zurückholen wollen, sollten sich jedenfalls beeilen und noch bis spätestens 12.4.2019 die einfachere elektronische Abwicklung über FinanzOnline wählen.
Und so kurz vor Ostern darf natürlich auch ein Beitrag über die neue Karfreitagsregelung nicht fehlen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein interessantes Lesevergnügen und ein frohes Osterfest!
Stand: 11. April 2019