ÖGSW Steuernews
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- Sonderausgabe Steuerreform 2015/2016
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Weitere Artikel - Ausgabe 3/2017:
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Beschäftigungsbonus kann ab 1.7.2017 beantragt werden
Nach einigem Hin und Her wurden nun die Richtlinien für den Beschäftigungsbonus beschlossen. Artikel lesen
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Editorial
Für die bevorstehenden Sommermonate empfiehlt sich beispielsweise ein Blick auf die Frage, wieviel Ferialpraktikanten verdienen dürfen. Artikel lesen
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FERIENJOBS: Was dürfen Kinder steuerfrei verdienen?
Zu beachten ist, dass für die Beurteilung, ob Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zustehen, sämtliche der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte herangezogen werden. Artikel lesen
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Was ist bei Reisen aus EU-Ländern und Drittstaaten zu beachten?
Sommerzeit bedeutet auch für viele Reisezeit. Wenn Sie von einer Auslandsreise zurückkehren, stellt sich die Frage, welche Waren können abgabenfrei mitgebracht werden? Artikel lesen
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Die wesentlichen Änderungen im Kartellgesetz
Kernpunkt der Änderungen im Kartellgesetz stellt die Umsetzung der EU-Schadenersatzrichtlinie dar. Artikel lesen
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Splitter
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer eine Kündigung wegen behaupteter Sozialwidrigkeit anfechten. Artikel lesen
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Höchstgerichtliche Entscheidungen
Nach der Verwaltungspraxis erfasst die Hauptwohnsitzbefreiung bei der Immobilienertragsteuer neben dem Gebäude lediglich Grund und Boden im maximalen Ausmaß von 1.000 m². Artikel lesen
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Termine
Die Frist für die Erstattung von Vorsteuern in Drittländern endet am 30.6.2017 (Achtung Fallfrist). Artikel lesen
Monatsfrist für Anträge zum Beschäftigungsbonus beachten

Die Antragsfrist für all jene neuen Arbeitsplatzverhältnisse, die mit 01.07.2017 eingegangen wurden und die einen Zuwachs von zumindest einem Vollzeitäquivalent (entspricht einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden) darstellen, hat mit Ende Juli geendet.
Falls Sie einen Antrag über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.awsg.at) begonnen haben, ist dieser rechtzeitig zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag sowohl vom Unternehmen als auch von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer firmenmäßig gefertigt sein muss.
Für neue Arbeitsplatzverhältnisse, die beispielsweise mit 10.07.2017 eingegangen wurden, endet diese Frist am Dienstag, 08.08.2017 (30 Kalendertagen ab Beginn der Pflichtversicherung).
Das AWS aktualisiert laufend die FAQ zum Beschäftigungsbonus - alles rund um den Beschäftigungsbonus finden Sie auch unter der eigenen Internet-Seite http://www.beschaeftigungsbonus.at/
Stand: 09. August 2017